Frankreich kündigt neue Reisebeschränkungen an

Health Coronavirus France Airport

Die französische Regierung hat neue Reisebeschränkungen angekündigt, die am Samstag (4. Dezember 2021) in Kraft treten werden.

Neben dem französischen Klassifizierungsschema grün-orange-rot” für Länder entsprechend ihrer epidemiologischen Situation coronavirus hat die Regierung auch eine neue, mit scharlachrot” gekennzeichnete Liste eingeführt, die zehn Länder des südlichen Afrikas umfasst.

Zwischen den als “scharlachrot” eingestuften Ländern und Frankreich sind nur noch Reisen aus zwingenden Gründen erlaubt.

Die 10 Länder auf dieser Liste sind derzeit Südafrika, Mauritius, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia, Eswatini, Malawi und Sambia.

Streng zwingende Gründe

Unabhängig davon, ob der Reisende geimpft ist oder nicht, ist das Reisen als Tourist oder Student nicht mehr erlaubt.

Die Liste der zulässigen zwingenden Gründe :

In ein Land, das als “scharlachrot” eingestuft wird

  • Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Land kommen
  • Tod eines direkten Familienmitglieds (Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister)
  • Besuch bei einer Person, deren Prognose lebenswichtig ist, für Familienangehörige in direkter Linie (Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister).
  • Reisen in Frankreich im Rahmen der Ausübung eines gerichtlich angeordneten Sorgerechts
  • Verkehrsfachleute
  • Vorladung durch eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde.
  • Rechtliche oder wirtschaftliche Unmöglichkeit des Verbleibs in dem Gebiet, in dem sich die Person befindet / Vollstreckung einer Abschiebungsanordnung
  • Fachleute aus dem Gesundheits- oder Forschungsbereich, die an der Bekämpfung von Covid 19 beteiligt sind oder an Kooperationsmaßnahmen von großem Interesse im Gesundheitsbereich teilnehmen.
  • Lebenswichtiger medizinischer Notfall (sowohl für die Person selbst als auch für eine Begleitperson, wenn deren Anwesenheit unerlässlich ist).
  • Einmalige Missionen im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt (einschließlich diplomatischer Missionen und Missionen, die für die fortgesetzte Ausführung operativer Aufträge der Streitkräfte oder des Militärkorps unerlässlich sind), die nicht aufgeschoben oder verschoben werden können.

Aus einem Land, das als “scharlachrot” eingestuft wird

  • Französischer Staatsbürger, sowie sein/ihr Ehepartner (verheiratet, eingetragene Lebensgemeinschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) und seine/ihre Kinder.
  • Staatsangehörige der Europäischen Union oder Personen mit gleichwertigem Status sowie deren Ehegatten (Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten) und Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Frankreich haben oder die im Transit durch Frankreich ihren Hauptwohnsitz in einem Land der Europäischen Union oder einem Land mit gleichwertigem Status haben.
  • Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer gültigen französischen oder europäischen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind und deren Hauptwohnsitz in Frankreich liegt.
  • Drittstaatsangehörige mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das zur Familienzusammenführung oder zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen, Personen mit subsidiärem Schutzstatus und Staatenlosen erteilt wurde.
  • Reisende im Transit für weniger als 24 Stunden in einer internationalen Zone.
  • Ausländische Staatsangehörige, die für eine diplomatische oder konsularische Vertretung oder eine internationale Organisation mit Sitz oder Niederlassung in Frankreich arbeiten, sowie deren Ehepartner und Kinder.
  • Arbeitnehmer im Land-, See- und Luftverkehrssektor oder Erbringer von Verkehrsdienstleistungen (einschließlich Fahrer von Fahrzeugen, die Güter zur Verwendung im Hoheitsgebiet transportieren, sowie Personen, die nur auf der Durchreise sind oder als Passagiere zu ihrem Ausgangsort reisen)

Verstärkte Tests

Geimpfte oder nicht geimpfte Reisende aus einem “scharlachroten” Land müssen  besuchen:

Isolierungsmaßnahmen

Ein neues Gesundheitsprotokoll bei der Ankunft :

Diese Reisenden werden alle bei der Ankunft getestet, zusätzlich zu dem obligatorischen Test bei der Ausreise.

Fällt der Test negativ aus, wird eine 10-tägige Zwangsisolierung an einem Ort ihrer Wahl angeordnet.

Fällt der Test positiv aus, werden sie auf Anordnung des Präfekten für 10 Tage in einem bestimmten Hotel isoliert.

Und in beiden Fällen wird die Isolierung “von Kräften der inneren Sicherheit überwacht”, wobei denjenigen, die sich nicht daran halten, eine Geldstrafe von 1000 bis 1500 Euro droht.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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