EDB – Info – Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Altenheimen und Altenpflegeeinrichtungen in den nächsten Jahrzehnten rapide ansteigen wird, da der Anteil der älteren Menschen in der Welt zunimmt.
Mauritische Bauträger nutzen diese Gelegenheit, um Senioren nach Mauritius zu locken.
Mauritius hat in der Tat alle Voraussetzungen, um ausländische Rentner anzuziehen, die in den eigens dafür errichteten luxuriösen Ruhesitzen leben wollen.
Betreiber von Altenheimen, Pflegedienste und spezialisierte Immobilienunternehmen nutzen derzeit dieses absehbare Wachstum und die derzeit sehr hohe Nachfrage.
1 – ANREIZE FÜR EINE PERSON, DIE EINE WOHNEINHEIT ERWIRBT
a) Ein Rentner, der nicht die Staatsbürgerschaft besitzt und von einer PDS-Gesellschaft eine Seniorenwohnung erworben hat, kann für sich und seinen Ehegatten oder Partner eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt gültig, solange der Rentner die Wohnung bewohnt.
(b) Alle Einkünfte, die ein Rentner oder sein Ehegatte oder Lebenspartner, der den Aufenthaltsstatus auf Mauritius erworben hat, in den nächsten fünf (5) Einkommensjahren von außerhalb von Mauritius bezieht, sind von der Einkommensteuer befreit.
Das Einkommensjahr beginnt mit dem Einkommensjahr, in dem der Rentner oder sein Ehegatte oder Lebenspartner nach Mauritius kommt.
2 – ANREIZE FÜR EINE PERSON, DIE EINE BETEILIGUNG AUF LEBENSZEIT EINGEHT
(a) Ein Rentner, der nicht die Staatsbürgerschaft besitzt und ein Wohnrecht bei einer PDS-Gesellschaft für das Wohnen im Alter erworben hat, kann für sich und seinen Ehegatten oder Lebenspartner eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt gültig, solange der Rentner die Wohnung bewohnt.
(b) Alle Einkünfte, die ein Rentner oder sein Ehegatte oder Lebenspartner, der den Status eines Einwohners von Mauritius erworben hat, in den nächsten fünf (5) Einkommensjahren von außerhalb von Mauritius bezieht, sind von der Einkommensteuer befreit.
Das Einkommensjahr beginnt mit dem Einkommensjahr, in dem der Rentner oder sein Ehegatte oder Lebenspartner nach Mauritius kommt.
3 – ANREIZE FÜR EINE PERSON, DIE EINE WOHNEINHEIT MIETET
(a) Ein Rentner, der nicht die Staatsbürgerschaft besitzt und eine Wohnung von einer PDS-Gesellschaft für älteres Wohnen mietet, ist berechtigt, für sich und seinen Ehepartner oder Lebensgefährten eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt gültig, solange der Rentner die Wohnung bewohnt.
(b) Alle Einkünfte, die ein Rentner oder sein Ehegatte oder Lebenspartner, der den Status eines Einwohners von Mauritius erworben hat, während der nächsten fünf (5) Einkommensjahre von außerhalb von Mauritius bezieht, sind von der Einkommensteuer befreit.
Das Einkommensjahr beginnt mit dem Einkommensjahr, in dem der Rentner oder sein Ehegatte oder Lebenspartner nach Mauritius kommt.
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